Reha Steglitz

Psychiatrische HKP ist eine besondere Leistung für psychisch erkrankte Menschen, die als Behandlungspflege bei medizinischer Notwendigkeit als Krankenhausvermeidungspflege §37 Abs. 1 SGB V oder zur Sicherung des Ziels ärztlicher Behandlung § 37 Abs 2 SGB V verordnet werden kann.
Die Richtlinien über die Verordnung von Häuslicher Krankenpflege nach § 92 Abs. 1, Satz 2 Nr. 6 und Abs. 7 SGB V regeln verbindlich die Verordnungsfähigkeit von "Häuslicher psychiatrischer Krankenpflege".

Verordnungsvoraussetzungen sind:

      • Vorliegen einer der in den Richtlinien definierten Diagnosen in Verbindung mit
      • krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen, die zu einer so starken Beeinträchtigung führen, dass der Patient das Leben im Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen kann.
      • Ausreichende Behandlungsfähigkeit

Umfang und Dauer:

        • 10 Einheiten in der Woche mit abnehmender Frequenz
        • bis zu vier Monaten

Inhalt:

          • Erarbeitung von Pflegeakzeptanz (Beziehungsaufbau)
          • Durchführung von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen
          • Entwicklung kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen

          Verordnungsberechtigt sind Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie. Eine Verordnung durch den Hausarzt ist möglich, erfordert aber vorherige Diagnosesicherung durch einen Facharzt.



Reha-Steglitz gGmbH ist Partner der Psychiatrie Initiative Berlin-Brandenburg PIBB, die mit verschiedenen Krankenkassen Verträge zur Integrierten Versorgung abgeschlossen hat. Im Rahmen der Integrierten Versorgung leistet die Reha-Steglitz gGmbH ambulante psychiatrische Pflege und Soziotherapie. 

Zum Seitenanfang