Reha-Steglitz gemeinnützige GmbH
Ergotherapie gehört zu den von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Heilmitteln. Die Kosten werden wie bei Physiotherapie, Logopädie und Podologie übernommen. Grundlage dafür ist das Ausstellen einer „Heilmittelverordnung 18“ (Maßnahmen der Ergotherapie).
Nach den Heilmittelrichtlinien gibt es 4 Gründe, eine Therapie zu verordnen: § 3 Abs. 2: Heilmittel können zu Lasten der Krankenkasse nur verordnet werden, wenn sie notwendig sind, um
Auf der Verordnung muss stehen:
Zum 01.01.2013 wurden bundeseinheitliche Ausnahmen definiert, nach denen die Verordnung von Heilmitteln nicht mehr zu Lasten des Budgets des Arztes geht.
Diese Ausnahmen sind
- Praxisbesonderheiten und
- Langfristverordnungen
Voraussetzungen sind das Vorliegen bestimmter Diagnosen oder die Genehmigung von langfristigem Heilmittelbedarf. Bei den Diagnosen muss der ICD-Schlüssel jetzt zusätzlich auf der Verordnung angegeben werden. Dann geht diese Verordnung nicht zu Lasten des Budgets.
Ausführliche Informationen finden Sie unter:
http://www.kvberlin.de/20praxis/50verordnung/20heilmittel/index.html
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