Reha Steglitz

Diese Verordnungsvoraussetzungen gibt es!

Eine dieser Diagnosen muss gemäß §132b i.V. m. §37 a SGB V vorliegen:

    • Schizophrenie F20.0 bis F20.6
    • Schizotype Störung F21
    • Anhaltende wahnhafte Störung F22
    • Induzierte wahnhafte Störung F24
    • Schizoaffektive Störung F25
    • Gegenwärtig schwer depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer bipolar affektiven Störung F31.5
    • schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen F32.3
    • Gegenwärtig schwer depressive Episode mit psychotischen Symptomen im Rahmen einer rezidivierenden Störung F33.3
    Im Rahmen der Integrierten Versorgung sind weitere Diagnosen zugelassen.

Krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen müssen gegeben sein:

    • Störungen des Antriebs, der Ausdauer und Belastbarkeit,
    • Störungen von Konzentration und Merkfähigkeit
    • Störungen bei Krankheitseinsicht und -bewältigung
    • Störungen der Kontaktfähigkeit und der Konfliktlösungsmöglichkeit
    So viel Soziotherapie wird verordnet:
      • Es können maximal 120 Stunden in 3 Jahren je Behandlungsfall verordnet werden, 5 Probestunden zur Abklärung der Therapiefähigkeit sind vorweg möglich. 3 Std. kann ein nicht verordnungsberechtigter Arzt verordnen, damit der Patient einen berechtigten Arzt aufsucht.

      Das ist Inhalt von Soziotherapie:
        • Unterstützung bei der Inanspruchnahme ärztlicher oder ärztlich verordneter Maßnahmen
        • Betreuungsplanung (Therapieziele, Maßnahmen und Zeitplan) mit Patient und Arzt erarbeiten
        • Förderung der handlungsrelevanten Willensbildung
        • Anleitung zur Verbesserung der Krankheitswahrnehmung
        • Hilfe in Krisensituationen
        • Soziotherapie unterstützt im häuslichen Umfeld und im Lebensumfeld
        • Kooperation mit allen versorgungsrelevanten Stellen (Klinik, Arzt, Amt Einrichtungen usw.)
        • Fortlaufende Dokumentation

        Diese Ärzte sind verordnungsberechtigt:
          • Fachärzte für Nervenheilkunde, Neurologie, Psychiatrie u.a., die die Zulassung zur Verordnung haben. Eine Verordnung durch den Hausarzt ist möglich, erfordert aber die vorherige Diagnosesicherung durch einen Facharzt.

          Ihre Soziotherapeuten sind:
            • Dipl. Sozialarbeiterinnen mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung psychisch kranker Menschen und mit umfangreichen Fort- und Weiterbildungen.
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