ES-Hinweisgeberschutzgesetz

Hinweis geben
Interne Meldestelle nach § 12 Hinweisgeberschutzgesetz

Wir müssen als Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern eine Meldestelle einrichten.

Die Reha-Steglitz gGmbH nimmt Verstöße ernst. Jede Meldung wird von einem Team mit Betriebsrat und Geschäftsführung bearbeitet.

Jeder Mitarbeiter und externe Personen können unser Hinweisgebersystem nutzen. Auch Kunden, die mit uns arbeiten, können es nutzen. Bei Verdacht auf einen Verstoß können Sie sich sicher an unsere Meldestelle wenden.

Hier kommen sie zu unserem Meldesystem

Meldungen, die sich auf Sachverhalte in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union beziehen oder auch von Hinweisgebenden innerhalb der Europäischen Union erkannt werden, können außerdem bei externen Meldestellen abgegeben werden. Eine Übersicht dazu finden Sie hier .

 

Transparente Zivilgesellschaft

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