Soziotherapie

Soziotherapie unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen oder mit besonderen psychischen Problemen, ihre Krankheit und deren Beeinträchtigungen zu verstehen und zu bewältigen.

Soziotherapie unterstützt dabei, den Alltag zu meistern, hilft beim Erkennen nahender Krisen und deren Abwendung und stärkt die eigenen Fähigkeiten zur Problembewältigung.

Soziotherapie hilft bei der Klärung von Konflikten im privaten wie auch im beruflichen Leben und bietet Unterstützung bei der Überwindung von krankheitsbedingten Schwierigkeiten.

Beratung Soziotherapie

Soziotherapie ist vielfältig und kann genutzt werden, wenn:

• Sie sich mit der Bewältigung Ihrer täglichen Lebenspraxis überfordert fühlen und dies ändern wollen.
• Sie sich häufig in trüben Gedanken verlieren, wenig Interesse an anderen Personen und Dingen haben und Ihre Wohnung am liebsten nicht mehr verlassen.
• Sie wieder eine Ordnung in Ihren Tagesablauf bringen möchten und Ihrem Tag oder der Woche wieder eine Planung geben wollen.
• Sie sich in Begegnungen mit Menschen unwohl fühlen, es schnell zu Streitereien kommt und Sie dennoch gerne wieder Kontakt zu anderen Menschen haben möchten.
• Sie sich schlecht konzentrieren können, Schwierigkeiten haben, sich Dinge zu merken oder Probleme zu lösen.
• Sie Begleitung zum fachärztlichen Gespräch benötigen oder Ihre Erkrankung besser verstehen möchten. Innerhalb der Soziotherapie wird in regelmäßigen Abständen mit Ihnen die aktuelle Situation überprüft und besprochen.

Voraussetzungen

Soziotherapie kann in Anspruch genommen werden bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und krankheitsbedingten Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten.
Auf der Grundlage des Paragraphen 37a SGB V (Sozialgesetzbuch) wird Soziotherapie von fachlich ärztlicher Seite (Neurologie, Psychiatrie) sowie von einer Institutsambulanz bzw. von einer psychotherapeutisch tätigen Person verordnet.
Zur Hinführung zu Soziotherapie können 5 Probestunden verordnet werden – auch von Ihrer/Ihrem Hausärztin/Hausarzt.
Die Kosten übernimmt in der Regel Ihre Krankenkasse. Es kann sein, dass Sie eine geringfügige Zuzahlung leisten müssen.

Dauer und Zusammenarbeit

Die ärztliche Verordnung kann insgesamt für bis zu 120 Einheiten innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gelten. Die Leistungen werden im ärztlichen Auftrag von qualifizierten sozialarbeitenden Personen bzw. fachpflegendem Personal erbracht.
Soziotherapie soll helfen, Schwierigkeiten bei der ärztlichen Behandlung abzubauen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen, Behandlungs- und Betreuungsmaßnahmen zu koordinieren, die Krankheitswahrnehmung zu verbessern und den Antrieb zu stärken. Soziotherapie ist vorrangig als Einzelmaßnahme gedacht. Zur Unterstützung können auch Gruppenangebote genutzt werden.
In Absprache zwischen Ihnen, der/dem behandelnden Ärztin/Arzt und der Soziotherapeut*in wird ein Betreuungsplan erstellt. Dieser ist die Grundlage für die einzelnen Maßnahmen innerhalb der Soziotherapie.

Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung, dann nutzen Sie gern unser Kontaktformular

Transparente Zivilgesellschaft

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